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Liebe Patient:innen

Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das 2027 in Kraft tritt ist die Versorgung unserer und anderer Patienten erheblich gefährdet.

 

Konkret bedeutet dies: Viele Leistungen und auch Patienten, die oberhalb eines Kontingents liegen, werden seitens der Krankenkasse nicht mehr vergütet.

Dadurch werden die Wartezeiten für reguläre Termine bei Fachärzten noch länger. Die offene Sprechstunde wird nicht mehr vergütet. 

Selbstverständlich bieten wir ein Kontingent für Notfälle an, wie frische Unfälle , akute Entzündungen etc. Wir können jedoch nicht in allen Fällen zeitnahe Termine anbieten, da wir weiterhin eine hochfrequentierte Praxis sind und sowohl personell als auch zeitlich und finanziell Limitierungen unserer Kapazitäten bestehen.

Wir bitten um Verständnis.

Sie haben jedoch noch die Möglichkeit daran mitzuwirken gewisse Änderungen zu stoppen

 

Schreiben Sie bitte daher eine E-Mail an unseren Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Hendrik Streeck: hendrik.streeck@bundestag.de

Wir haben einige der möglichen Auswirkungen des KV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf Ihre Versorgung zusammengefasst:

  • Längere Wartezeiten auf Facharzttermine
  • Weniger kurzfristige Termine für akute Beschwerden
  • Weniger Behandlungskapazität für gesetzlich Versicherte: Wenn zusätzliche Behandlungen nicht mehr zusätzlich vergütet werden, können Praxen ihr Terminangebot stärker an das vorhandene Budget anpassen.
  • Gefahr einer Zwei-Klassen-Versorgung: Eine Befürchtung ist, dass, wenn GKV-Behandlungen stärker budgetiert werden, während privatärztliche Leistungen nicht derselben Budgetbegrenzung unterliegen, sich der Unterschied beim Zugang zu Terminen weiter vergrößern kann. 
  • Budgetierung trotz medizinisch notwendiger Behandlung: Eine Praxis kann medizinisch sinnvolle Leistungen erbringen, ohne dafür vollständig vergütet zu werden. Nach KBV-Angaben werden im fachärztlichen Bereich bereits heute jährlich mehr als 40 Millionen Termine nicht vergütet.

 

  • Besonders problematisch für Fachrichtungen mit hoher Nachfrage: Die Finanzkommission nennt ausdrücklich Orthopädie, HNO und Neurologie als Fachgruppen mit einem hohen Anteil von TSVG-Fällen. (Das war die bisher offene Sprechstunde für zeitnahe Termine )
  • Widerspruch zur gewünschten Patientensteuerung: Einerseits soll der Zugang zum Facharzt stärker gesteuert und die schnelle Versorgung dringlicher Fälle verbessert werden; andererseits werden ausgerechnet die Vergütungsmechanismen gestrichen, die für Hausarztvermittlung, Terminservicestellen und offene Sprechstunden geschaffen wurden.
  • Gefahr für die wohnortnahe ambulante Versorgung: Verschlechterte wirtschaftliche Rahmenbedingungen können Praxisübernahmen und Niederlassungen unattraktiver machen und bei älteren Ärzten die Entscheidung fördern, früher aus der Versorgung auszuscheiden.
  • Sparen an der ambulanten Versorgung kann Folgekosten verursachen: Wenn Patienten nicht rechtzeitig ambulant behandelt werden, können Beschwerden chronifizieren oder Patienten auf Notaufnahmen und andere teurere Versorgungswege ausweichen. Das würde das eigentliche Einsparziel zumindest teilweise konterkarieren. Wenn zusätzliche Behandlungen nicht mehr vergütet werden, können Praxen ihr Terminangebot stärker an das vorhandene Budget anpassen. Dies ist bereits eine feststehende Folge.
  • Wir als mittelständischer Arbeitgeber beschäftigen bis zu 12 Mitarbeiter. Dies ist bei Kürzung und Budgetierung nicht mehr zu gewährleisten

 

Das bedeutet das Gesetz für uns, als Praxis um wirtschaftlich zu bleiben:

  • Wir sind genötigt, weniger Patienten zu behandeln. 
  • Wir werden gezwungen, weniger Operationen durchzuführen. 
  • Dadurch müssen wir die Sprechstundenzeiten anpassen bzw. reduzieren.
  • Das führt in der Folge zum Wegfall von Arbeitsplätzen.

 

Link zu weiteren Informationen der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) zum GKV-Spargesetz und zu den Auswirkungen auf die ambulante Versorgung.

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Praxis für Chirurgie und Orthopädie 
Dr. med. Melanie Krischer 
Petra Molkenthin

Datenschutz
Impressum

Gesundheitszentrum 
St. Johannes Hospital 
Kölnstraße 54 
53111 Bonn

Telefon: 0228 631888 
Fax: 0228 696063
E-Mail: info@chirurgie-orthopaedie-bonn.de 

Mo–Fr: 8:00–12:00 Uhr
Mo, Di: 15:00–18:00 Uhr
Do: 15:00–19:00 Uhr

 

 

Offene Sprechstunde
Mo–Fr: 8.00-9.00 Uhr

Info: da wir eine Unfallschwerpunktpraxis sind, werden akute Verletzungen (und akute Entzündungen) in der offenen Sprechstunde bevorzugt behandelt. Andere Anliegen nur sofern dann noch Kapazitäten vorhanden sind 

Frische Arbeits-, Wege-, Schulunfälle: durchgehend 8-17 Uhr (Mi bis 16, Fr bis 12 Uhr)